28. März 2024

6 goldene Regeln für Hundebesitzer

Wenn Ihr Hund gut erzogen ist, umso besser.

Allerdings wird auch vom Besitzer des Selbigen erwartet, sich an gewisse „Spielregeln zu halten. Nicht immer ganz einfach, gewiss. Musste doch schon der eine oder andere Hundefreund gar mit den Gesetzeshütern Bekanntschaft machen, weil er es mit den Pflichten nicht so genau nahm. Dies muss nicht sein. Schließlich sind die Regeln sehr einfach und daher für jeden zu erlernen.

Hundekot
„Was du nicht willst das man dir tu‘ das füg‘ auch keinem andern zu“, ist ein bekanntes Sprichwort, welches hier wunderbar passt. Wer möchte schon gerne einen Haufen fremden Drecks vor seiner Haustür haben?! Gleiches gilt für Parkwiesen. In den meisten Städten stehen inzwischen Automaten. Sie enthalten Tüten die zur Entfernung der Hinterlassenschaften des Vierbeiners dienlich sein können. Bei Unterlassung winkt zunächst eine Verwarnung. Eine Wiederholungstat kostet bis zu 300 Euro Bußgeld. Nicht gerade billig also. Geplant ist zudem eine Verschärfung der Kontrollen. Besser für den Geldbeutel und das Gewissen also einfach hinter sich sauberzumachen.

Hunde an die Leine
Die Leinenpflicht ist ein viel diskutiertes Thema. Generell besteht sie allerdings nicht überall für alle Hunde. Die sog. Listenhunde sind ausschließlich angeleint und mit Maulkorb versehen, auszuführen. Zu den Listenhunden gehören u. a. Bullterrier und Terrier. Unter Umständen zählen auch noch weitere Rassen dazu. Dies ist jedoch je nach Bundesland unterschiedlich.

Wer zwischen dem 1. April und dem 15. Juli im Wald oder auf dem Feld mit seinem tierischen Freund spazieren geht, der muss ihn dabei fortwährend an der Leine halten. In diesem Zeitraum findet nämlich die Brut- und Setzzeit der Feld- und Waldtiere statt. Selbst ein Hund, der nur aus reiner Neugier schnuppern wollen würde, könnte Hasen, Enten & Co einen derartig großen Schreck einjagen, dass sie ihren Nachwuchs anschließend nicht mehr füttern würden. Manche Bundesländer weiten das Gebot auch aus und setzen den Beginntermin auf Anfang März. Wie schon beim Leinenzwang gibt es auch hier je nach Region Unterschiede. Genaue Informationen darüber liegen z. B. im Ordnungsamt aus.
Falls Ihrem Hund der Freilauf in der Brutzeit zu kurz kommt, erkundigen Sie sich doch mal nach Freilaufstellen. Gegebenenfalls kann auch in Hundeschulen getobt werden, die meist eine große eingezäunte Fläche anbei besitzen.

Muss ein Hund gechipt und / oder geimpft sein?
Zunächst einmal eine grundsätzliche Erklärung, welchen Zweck ein Chip überhaupt erfüllen soll. Der Chip ist ein Erkennungszeichen. Er kann hilfreich sein, etwa wenn das Tier einmal weggelaufen oder auf anderen Wegen abhandengekommen ist. Der Chip wird dem Hund linksseitig im Bereich des Halses injiziert und hält für ein ganzes Hundeleben. Wie immer gibt es auch hier deutschlandweit uneinheitliche Regelungen. So ist in Berlin bspw. Chippflicht für alle Hunde, in Nordrhein-Westfalen hingegen müssen z. B. nur die als gefährlich eingestuften Hunde gekennzeichnet werden.

Eine gesetzliche Impfpflicht gibt es für Hundehalter bisher noch nicht. Wird eine Reise in ein anderes EU-Land geplant, kommt der Besitzer bzw. der Hund jedoch nicht um eine Impfung herum. Trotzdem sollte dem Tier zuliebe nicht darauf verzichtet werden. Immerhin wollen wir doch immer das Beste für unser Tier und da wäre eine Impfung mit Sicherheit eine gute Anlagemöglichkeit.

Hundesteuer- immer eine Pflicht
Leider ist es auch heute noch so, dass Tiere als Objekte, nicht als Subjekte angesehen werden. Außerdem zählt der Hund zu den sogenannten Luxusgütern eines deutschen Einwohners. Deshalb hat jeder Besitzer eines Hundes Hundesteuer abzuführen. Sie ist einkommensunabhängig. Die Höhe ist ortsabhängigen Schwankungen unterlegen. Kampfhundebesitzer müssen auch hier wieder mal tiefer in die Tasche greifen. Allein, wer Hunde aus gewerblichen Zwecken hält, ist von der Zahlung ausgeschlossen. Blinden, Hüte-Polizeihunde und andere Hunde mit einem ähnlichen Hintergrund müssen zwar meist ebenfalls Steuern zahlen, allerdings sind die im Vergleich deutlich geringer. Manchmal werden sie auch vollkommen von dieser Pflicht freigesprochen.

Die Haftpflicht
Wie auch bei uns Menschen ist eine Haftpflicht für den Vierbeiner durchaus sinnvoll. Schon wildes Spielen kann einen größeren oder kleineren Schaden hinterlassen. Ganz zu Schweigen von der möglichen Situation eines Bisses. Genau hier greift die Haftpflichtversicherung und bewahrt den Halter vor einem möglicherweise großen Kostenberg. Die zu zahlenden Gebühren richten sich nach Größe und Rasse des Hundes. So werden große Hunde teuerer versichert als kleine Hunde. Listenhunde haben es noch schwerer. Manche Versicherungen nehmen sie gar nicht, oder wenn, dann nur unter einem hohen Kostenaufwand. Auch die Deckungssumme spielt eine große Rolle. Deshalb will gut überlegt sein, welche Versicherung man in Anspruch nimmt. Ein Vergleich lohnt sich immer.

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